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Im letzten Jahr wurden wohl die meisten zusätzlichen Altersvorsorgeverträge über die Riester Rente abgeschlossen.
Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Rente, die bei Familien mit Kindern sehr empfehlenswert ist, da es für jedes Kind auch Zuschüsse gibt solange das Kindergeld bezahlt wird.
Und auch die Rürup Rente wurde im Jahr 2006 von unserer Regierung um einiges interessanter gestaltet, da die Rürup Rente doch einige Mängel vorher hatte, wie zum Beispiel die Günstigerprüfung.
Die Rürup Rente ist eigentlich für Selbstständige konzipiert worden, die keine Möglichkeit haben eine Riester Rente abzuschließen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die Rürup Rente dann endlich attraktiver, seit dieser Entscheidung sind die Beiträge zur Rürup Rente rückwirkend zum 1.1.2006 steuermindernd.
Im Jahr 2007 können demnach 64 Prozent der Beiträge, welche in die Rürup Rente fließen von der Steuer abgesetzt werden.
Dies wird dann Jahr für Jahr um 2 Prozent angehoben, bis dann im Jahr 2025 100 Prozent der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können.
Allerdings gibt es dabei Höchstgrenzen, bis maximal 24.800 Euro bei Verheirateten und 12.400 Euro bei Singles.
Die Nachteile der Rürup Rente sollten allerdings nicht unerwähnt bleiben, da diese Art der Zusatzrente recht unflexibel ist.
Sie kann erst ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und es kann kein Geld vorzeitig entnommen werden. Die Rürup Rente ist auch nicht vererbba.
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