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Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters
Abgelegt unter Versicherung von Harti am 26. Oktober 2011 um 22:32
Kaum jemand interessiert sich in jungen Jahren für das Thema "Pflegebedürftigkeit". Weshalb auch? Es gibt doch die gesetzliche Pflegekasse. In Folge dessen wird die enorme Eigenbeteiligung, die vom Pflegebedürftigen getragen werden, völlig übersehen.
Die gesetzliche Pflegekasse stellt nur eine Grundversorgung dar. Ein großer Anteil der Pflegekosten ist vom Pflegebedürftigen oder seinen nächsten Angehörigen zu übernehmen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel hierfür keinesfalls aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Verbindlichkeit genommen, die nicht selten mit den hohen Aufwendungen ganz und gar überfordert sind. Selbst auf Vermögenswerte wie Immobilien und Lebensversicherungen kann das Sozialamt zugreifen.
 
Private Vorsorge ist das A und O.
Teure Heimpflege:
Die Zahl der stationär Betreuten steigt ständig nach oben. Davon erhalten bereits heutzutage schon 60 % Sozialhilfe. Der Auslöser liegt in den hohen Ausgaben, die Sie sich keinesfalls Leisten können oder keine Angehörigen haben, die zu diesem Zweck aufkommen.
 
Pflegestufen
In der Pflegekasse werden die Leistungen für den Pflegebedürftigen nach Pflegestufen zugeteilt. Dabei gibt es die Pflegestufen 0, I, II und III. Pflegestufe 0 berücksichtigt dabei besonders die Pflegebedürftigen, die an geistigen Einschränkungen, wie zum Beispiel Geistiger Verfall leiden, andernfalls aber keineswegs durch körperliche Beschwerden auf die Pflegekasse angewiesen sind. Diese Pflegestufe wird vom medizinischen Sachverständigen der Krankenversicherung gesondert festgestellt. Die Pflegestufen werden nach bestimmten Merkmalen charakterisiert. Auf diese Weise hat jede der Pflegestufen drei Kategorien, in denen bestimmte Werte festgesetzt sind: die Häufigkeit der Pflege, die Zeitspanne der Pflege und die tägliche Gesamtdauer. Dabei wird hier das Wort Grundpflege gebraucht. Dieses bezieht sich auf die Unterstützung, bei den Aufgaben im täglichen Alltag, wie Einkleiden, Verzehren oder Gesundheitspflege, die von der Pflegekasse abermals klar definiert werden. So legt die Pflegestufe eins einen täglichen Grundpflegeaufwand, bei mindestens 45 Minuten Zeitdauer und einer täglichen Gesamtdauer von 90 Minuten fest. In der Stufe zwei sind es dreimal täglich, min. 2 Stunden am Tag, bei einer täglichen Gesamtdauer von 3 Stunden für die Pflege. Pflegestufe drei erfordert eine Grundpflege rund um die Uhr, bei mindestens 4 Stunden und höchstens 5 Stunden am Tag. Unter anderem gibt es in Stufe III auch noch den Härtefall, bei dem sechs Stunden Grundpflege jeden Tag unerläßlich sind, von denen wiederum 3 Stunden auf die Nacht verteilt sein müssen.
Sorgen Sie rechtzeitig mit Hilfe von einer privaten Pflegezusatzversicherung vor, damit Sie im Alter keinesfalls als Sozialfall enden.
Schon Ihren Angehörigen oder Kindern zuliebe sollten Sie deshalb mit einer Pflegezusatzversicherung Vorsorge betreiben. Denn Elternunterhalt ist ein Themenbereich, vor dem es Vielen graut. Beklommenheit macht sich breit, wenn das Sozialamt Auskunft über die Verdienstspanne der Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Jedoch es ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern bezuschussen, wenn sie zu einem Pflegefall werden, der in einer Wohnstätte untergebracht werden muss.
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