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Die Rechtsschutzversicherung
Abgelegt unter Versicherung von markus am 21. Juli 2007 um 18:04
Während man beim Vergleich von Versicherungen eine Reihe von Versicherungen finden kann, die in der heutigen Gesellschaft immens wichtig sind, findet man auch eine Reihe von Versicherungen, die je nach Auffassung des Versicherungsnehmers für den einen mehr und für den anderen weniger wichtig sind. Üblicherweise gehören Versicherungsarten wie etwa Unfallversicherungen oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den Versicherungsarten, die von Vielen als wichtig angesehen werden. Demgegenüber werden Versicherungsarten wie Hausratversicherungen, Lebensversicherungen oder auch private Krankenversicherungen nur von einem Teil der Bevölkerung als wichtig angesehen.
Eine weitere Versicherungsart, die von vielen Menschen als wichtig angesehen wird, ist die Rechtsschutzversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreits versichert wird. Üblicherweise wird eine solche Rechtsschutzversicherung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen angeboten und von diesen auch häufig genutzt. Da die Rechtsschutzversicherung nicht für alle Rechtsgebiete gilt, sondern nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut ist, sollte der Interessent darauf achten, dass die für ihn/sie wichtigen und notwendigen Bestandteile in der Rechtsschutzversicherung enthalten sind. Im Allgemeinen werden Rechtsschutzversicherungen ohne eine Deckungsbegrenzung oder nur bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme, die üblicherweise 250.000 Euro beträgt, ausgestellt. Dementsprechend übernehmen die Rechtsschutzversicherer eine Reihe von Kosten so wie etwa die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwalts, die Zeugengelder oder Sachverständigenhonorare, die Gerichtskosten und auch die Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss. Darüber hinaus gehören auch Strafkautionen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zum Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung. Demgegenüber werden etwa Geldstrafen oder Bußgelder nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wichtig ist: Nicht alle Prozessrisiken werden von den Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. So kann man heutzutage keinen ?Allgemeinen Vertragsrechtsschutz? mehr abschließen.
Versicherungsvergleiche lohnen sich aber vor allem bei den jeweils angebotenen Paketen in der Rechtsschutzversicherung. Nicht alle Risiken müssen wirklich abgedeckt werden. So kann allein mit der Auswahl des richtigen Versicherungspaketes in der Rechtsschutzversicherung eine Menge Geld gespart werden.
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