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BU-Schutz im Rahmen der Rürup Rente
Abgelegt unter Versicherung von BK-Infoportale am 13. Mai 2009 um 13:05
Um die Lücken der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, hat die deutsche Politik zwei private, jedoch staatlich geförderte Altersvorsorgemodelle eingeführt. Im Jahr 2002 war dies die Riester und im Jahr 2005 die Rürup Rente.
Bei beiden Modellen beteiligt sich dass Finanzamt in einem erheblichen Maße an der eigenen Altersvorsorge. Bei der Riester Rente in erste Linie durch jährliche feste Zulagenzahlungen und bei der Rürup Rente durch steuerliche Vorteile. So kann man bei einer Rürup Rente seit 2005 den Beitrag den man pro Jahr aufwendet steuerlich ansetzen. Wer gut verdient und damit einen hohen Steuersatz hat, profitiert natürlich in einem höheren Maße von der Rürupförderung als ein Geringverdiener.
Doch nicht nur die Altersvorsorge wird bei der Rürup Rente steuerlich gefördert. Auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann im Rahmen einer Rürup Rente abgesichert werden. Durch den Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man auch diese wichtige Versorgungslücke schließen. Um die steuerlichen Vorteil nicht zu gefährden, muss man jedoch darauf achten, dass der Beitragsanteil für die Altersvorsorge überwiegt. Dabei ist es ausreichend, wenn dass Beitragsverhältnis bei 51% für die Rürup Rente und 49% für die Berufsunfähigkeitsversicherung liegt.
Achtet man auf diese Ausgestaltung, so kann der komplette Beitrag steuerlich angesetzt werden und auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung werden in diesem Fall durch das Finanzamt gefördert. Kommt es dann jedoch zum Leistungsfall und muss der Versicherungsnehmer tatsächlich eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen, so werden die späteren Rentenleistungen vollständig besteuert. Die im Einkommensteuergesetz günstigere Ertragsanteilbesteuerung kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.
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