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Sind Briefe sicher?
Abgelegt unter Jobs von bloggerDE am 16. November 2011 um 16:45
Wenn man von Aktenvernichtung spricht, dann geht es in den meisten Fällen darum, zu gewährleisten, dass die sich in den Akten befindenden Daten dadurch unter Verschluss gehalten werden sollen. Immerhin kann auch nach der Entsorgung eines Dokuments ein Unbefugter Zugriff darauf erhalten und man hat es daraufhin möglicherweise mit einem Identitätsdiebstahl zu tun. In Unternehmen ist die Benutzung von Aktenvernichtern schon an der Tagesordnung. Hier gibt es, je nach Größe des Unternehmens, verschiedene Modelle. Ein Aktenvernichter Büro ist meist für sehr große Mengen an Papier ausgelegt, was beispielsweise in einem Großraumbüro hilfreich sein kann. Doch Daten können auch auf anderen Wegen leicht verloren gehen. Das Verschicken von Dokumenten, die wichtige Daten enthalten, wird oftmals lieber nicht über den Internetweg abgewickelt. Zu Recht, denn das Internet ist wirklich alles andere als sicher, was solche Operationen betrifft. Doch wenn man stets auf dem unsicheren Medium Internet herum hackt, sollte man auch bedenken, dass ebenso ein Brief ohne weiteres abgefangen und entwendet werden kann. Zwar gibt es in demokratischen Staaten das Briefgeheimnis, ein Grundrecht, das in der Verfassung festgelegt ist, doch diese Tatsache sollte jemanden, der einen Identitätsdiebstahl- oder Betrug durchführen möchte, wohl eher weniger davon abhalten, dies zu tun. Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist jedoch eine Straftat, die unter die Kategorie Antragsdelikt fällt. Als Tatgegenstand ist jede Form von Schriftstück zu bezeichnen, dabei kann es sich zum Beispiel auch um ein Tagebuch oder Fotos handeln. Wichtig ist, dass der Täter nicht zur Kenntnisnahme des Schriftstückes bestimmt wurde. Deshalb handelt es sich hierbei um ein negatives Sonderdelikt. Derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, entscheidet im Grunde, wer davon Kenntnis nehmen darf, was in der Regel der Empfänger ist. Doch auch andere Fälle greifen hier, wie zum Beispiel beim Sorgerecht der Eltern, aus gesetzlichen Vorschriften, wie zum Beispiel im Strafvollzug oder, wenn der berechtigte Empfänger seine Einwilligung gibt. All diese Fakten sind natürlich in der Realität oft ganz anders, wenn sich jemand wirklich an einem fremden Brief vergreifen will. Ein Brief ist schnell einmal entwendet und geöffnet. Deshalb sollte auch die Versendung von wichtigen Daten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Am besten sorgt man dafür, dass diese persönlich überbracht werden.
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