Wenn man von
Aktenvernichtung spricht, dann geht es in den meisten Fällen darum, zu
gewährleisten, dass die sich in den Akten befindenden Daten dadurch unter
Verschluss gehalten werden sollen. Immerhin kann auch nach der Entsorgung eines
Dokuments ein Unbefugter Zugriff darauf erhalten und man hat es daraufhin
möglicherweise mit einem Identitätsdiebstahl zu tun. In Unternehmen ist die
Benutzung von Aktenvernichtern schon an der Tagesordnung. Hier gibt es, je nach
Größe des Unternehmens, verschiedene Modelle. Ein Aktenvernichter Büro ist meist für sehr große Mengen an Papier
ausgelegt, was beispielsweise in einem Großraumbüro hilfreich sein kann.
Doch Daten können auch
auf anderen Wegen leicht verloren gehen. Das Verschicken von Dokumenten, die
wichtige Daten enthalten, wird oftmals lieber nicht über den Internetweg
abgewickelt. Zu Recht, denn das Internet ist wirklich alles andere als sicher,
was solche Operationen betrifft. Doch wenn man stets auf dem unsicheren Medium
Internet herum hackt, sollte man auch bedenken, dass ebenso ein Brief ohne
weiteres abgefangen und entwendet werden kann. Zwar gibt es in demokratischen
Staaten das Briefgeheimnis, ein Grundrecht, das in der Verfassung festgelegt
ist, doch diese Tatsache sollte jemanden, der einen Identitätsdiebstahl- oder
Betrug durchführen möchte, wohl eher weniger davon abhalten, dies zu tun.
Die Verletzung des
Briefgeheimnisses ist jedoch eine Straftat, die unter die Kategorie
Antragsdelikt fällt. Als Tatgegenstand ist jede Form von Schriftstück zu
bezeichnen, dabei kann es sich zum Beispiel auch um ein Tagebuch oder Fotos
handeln. Wichtig ist, dass der Täter nicht zur Kenntnisnahme des Schriftstückes
bestimmt wurde. Deshalb handelt es sich hierbei um ein negatives Sonderdelikt.
Derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, entscheidet im Grunde, wer
davon Kenntnis nehmen darf, was in der Regel der Empfänger ist.
Doch auch andere Fälle
greifen hier, wie zum Beispiel beim Sorgerecht der Eltern, aus gesetzlichen
Vorschriften, wie zum Beispiel im Strafvollzug oder, wenn der berechtigte
Empfänger seine Einwilligung gibt. All diese Fakten sind natürlich in der
Realität oft ganz anders, wenn sich jemand wirklich an einem fremden Brief
vergreifen will. Ein Brief ist schnell einmal entwendet und geöffnet. Deshalb
sollte auch die Versendung von wichtigen Daten nicht auf die leichte Schulter
genommen werden. Am besten sorgt man dafür, dass diese persönlich überbracht
werden.
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