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Handyvertrag ohne Mindestumsatz
Abgelegt unter Handy von telelino am 16. Februar 2010 um 13:58
Zum besseren Verständnis soll erst einmal die Benennung Mindestumsatz erklärt werden:
Durch den Verbrauch von Gesprächseinheiten muss der Kunde monatlich einen bestimmten, vorgeschriebenen Umsatz erbringen. Auch wenn nicht genug Gesprächsminuten vertelefoniert worden sind, ist trotzdem der fest gelegte Mindestumsatz zu zahlen. Der Kunde muss also, neben einer meist ebenfalls fälligen Grundgebühr, an seinen Anbieter diesen vertraglich fest gelegten Mindestumsatz bezahlen.
Wobei eine Anrechnung des nicht verbrauchten Mindestumsatzes in einem anderen , also normalerweise im nächsten Monat, nicht möglich ist. Dabei ist im Mobilfunk überwiegend noch zusätzlich fest gelegt, dass dieser Mindestumsatz durch reine Gesprächszeit erreicht werden muss. Das bedeutet, das auch der SMS-Versand oder andere Mobilfunk-.Dienste nicht mit dem Mindestumsatz verrechnet werden, sondern getrennt zu bezahlen sind.
Die Verlagerung von Kosten wie der Grundgebühr hin zum monatlichen Mindestumsatz ist ein Bestandteil dieser Mobilfunk-Verträge. Der Kunde soll solche Angebote als günstigen monatlichen Inklusivpreis ansehen.
Wenn ein Mobilfunk-Vertrag eine festgelegte Zahl von Minuten im Monat zum festen Preis anbietet, handelt es sich dabei um eine Art von Vertrag mit Mindestumsatz. Solche Vertragsformen nennt man auch Minutentarif. Dabei gilt ebenfalls, wie bei einem Vertrag mit Mindestumsatz, dass am Ende eines Monats die nicht genutzten Minuten verfallen. Und auch hier werden spezielle Dienste, wie sie beispielsweise Sonder-Rufnummern, Mehrwert-Dienste oder SMS dar stellen, gesondert abgerechnet und werden nicht durch den Minuten-Tarif abgedeckt.
Diese Tarife, die irgend eine Art von Mindestumsatz enthalten, sind nur für diejenigen von Interesse, die Ihr persönliches Telefonverhalten gut einschätzen können. Vor allem ist noch sehr wichtig, dass man eine monatlich ziemlich gleich bleibende Gesprächsdauer benötigt. Überschreitet man den Mindestumsatz oder bei Minuten-Tarifen die gekauften Minuten, so werden diese ziemlich teuer, entsprechend den üblichen Mobilfunktarifen, für jede weitere Minute berechnet.
Sind eine monatliche Grundgebühr und eine Berechnung nach Takteinheiten für Gespräche im Mobilfunk-Vertrag vereinbart, so handelt es sich generell nicht um einen Handy-Vertrag mit Mindestumsatz. In derartigen Verträgen ist fest gelegt, zu welchem Tarif und in welchem Abrechnungstakt jede einzelne Minute oder Sekunde die telefoniert wird, verrechnet wird. Damit fallen, wenn Sie in einem Monat gar nicht telefonieren, außer der vertraglich fest gelegten Grundgebühr, keine andere Kosten an. Unabhängig ob viel oder wenig im Monat telefoniert wird, kostet bei diesem Mobilfunkvertrag jede Gesprächs-Minute immer gleich viel.
Auch die Prepaid-Karten sind handyverträge ohne Mindestumsatz, wenn man sie nach diesem Kriterium betrachtet. Auch beim Prepaidtarif legt man einen bestimmten Umsatz fest, wenn man sein Konto auflädt, doch ist man im Gegensatz zu Mindestumsatz oder Minutentarif nicht irgendwie zeitlich festgelegt, wann dieses Guthaben vertelefoniert werden muss. Sie können also dieses gekaufte Gesprächsguthaben in jedem beliebigen Zeitraum abtelefonieren, wann immer Sie wollen. Selbst wenn man viele Monate nicht telefoniert, bleibt dieses Guthaben generell erhalten. Selbst wenn man überhaupt nicht telefoniert, entstehen keine monatlichen Kosten, wie beispielsweise eine monatliche Grundgebühr.
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