Steuertipps zur Einkommensteuererklärung
Abgelegt unter Finanzen von Sebby am 30. September 2008 um 21:19
Nachfolgend ein paar Steuertipps wie man bei der Einkommensteuererklärung sparen kann. Grundsätzlich sollte man zur Abgabe von Steuerklärungen die jeweile elektronisch angebotenen Steuerprogramme der Finanzbehörden nutzen, in der Regel erfolgt so eine raschere Bearbeitung, gerade wenn Erstattungen zu erwarten sind.
Tipp 1: Sind Sie ständig durch wechselnde Arbeitsorte abwesend, können Sie bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von Ihrer Wohnung, eine Verpflegungsmehraufwendungen von 6,- Euro als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben. Erstattungen durch den Arbeitgeber sind entsprechend davon wieder abzuziehen.
Tipp 2: Kosten für einen Steuerberater oder ein Steuerprogramm zum Erstellen von Steuererklärungen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.
Tipp 3: Sofern Sie Arbeitskleidung haben, können Sie die Reinigungskosten als Werbungskosten angeben. Sofern die Arbeitskleidung privat gewaschen wird, können Sie folgende Formel angeben: 48x 3kg x 0.93 ? = 134?.
Tipp 4: Auch die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in einer privaten Steuererklärung angegeben werden.
Tipp 5: Anschaffungen wie zum Beispiel ein Computer, können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung unter der Anlage N angegeben werden. Sofern die Anschaffungskosten mehr als 410 ? betragen, muss der Computer über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Tipp 6: Krankheitskosten, Praxisgebühren, Kosten für Medikamente oder Fahrtkosten zum Arzt können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Damit diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden können, muss eine Grenze bezüglich den Kosten überschritten werden.
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