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Der Abrufkredit
Abgelegt unter Finanzen von direktbankvergleich. am 30. Juni 2009 um 15:13

So gut wie jeder Deutsche hat ein eigenes Konto, über das er seine in regelmäßigen Abständen wiederkehrenden finanziellen Verpflichtungen abwickeln lässt. Den meisten Kontoinhabern ist in dem Zusammenhang der Begriff Dispokredit geläufig. Die große Mehrzahl der Bankkunden ist nämlich nicht in der glücklichen Lage, völlig auf einen Verfügungsrahmen in Form des Dispokredits verzichten zu können.

Der wesentliche Unterschied des Dispokredits, die komplette Bezeichnung lautet Dispositionskredit oder auch Abrufkredit, zu anderen Kreditformen ist, dass keine Laufzeit, sondern nur die Höhe des Verfügungsrahmens und der effektive Jahreszins, der allerdings variabel ist, festgelegt werden. Der Kontoinhaber bestimmt also die monatliche Belastung durch die Inanspruchnahme des Dispokredits selbst, bei einem Kredit mit fester Laufzeit bleibt die monatliche Kreditrate jedoch gleich. Aus dem Grund sollte der Dispokredit nur für kurzfristige finanzielle Engpässe in Anspruch genommen werden. Bei größeren Anschaffungen sollte auf jeden Fall ein langfristiger Kredit mit einer gleichbleibenden monatlichen Rate bevorzugt werden.

In der Regel wird das Gehalt und die Bonität, also die Kreditwürdigkeit, des Kontoinhabers als Grundlage zur Festlegung der zuvor genannten Konditionen des Dispokredits berücksichtigt. Bewegt sich der Kontoinhaber innerhalb des ihm zugestandenen Kreditrahmens, dann wird ihm in aller Regel ein vergünstigter Zinssatz gewährt.

Auf dem Prinzip des Dispokredits basiert eine relative neue Art von Kredit, nämlich der Abrufkredit. Der einzige Unterschied zum Dispositionskredit ist, dass der Abrufkredit auch ohne Girokonto gewährt wird. Es werden ebenfalls ein Kreditrahmen und der effektive Jahreszins vereinbart. Die Zinsen werden in diesem Fall nur für die tatsächlich in Anspruch genommene Kreditsumme berechnet, der Kreditrahmen bleibt unberücksichtigt. Die Laufzeit ist ebenfalls unbegrenzt, allerdings wird ein bestimmter Prozentsatz des tatsächlich in Anspruch genommenen Betrages als monatliche Ratenhöhe festgelegt. Der Abrufkredit kann, je nach Liquidität des Schuldners, auf einen Schlag oder über eine längere Zeit hinweg getilgt werden.

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