Jährlich werden in Deutschland Tausende von Ehen
geschlossen. Wird kirchlich geheiratet, wird von den Ehepartnern in Anbetracht
des Wunsches, ein lebenslanges Bündnis einzugehen, oft auch die Formulierung
verwendet: "Bis dass der Tod euch scheidet". Die Eheleute gehen also
durchaus mit der Erwartungshaltung an den Start, dass der gemeinsame Bund
länger als nur ein paar Jahre halten möge.
Die Realität freilich sieht anders aus. Gut jede dritte Ehe
wird in Deutschland nämlich nicht dadurch beendet, dass einer oder beide Eheleute
sterben. Bei 30 Prozent der Ehen sorgt vielmehr ein Urteil eines
Familiengerichts dafür, dass die Ehe geschieden wird. Dabei ist der Prozess
einer Scheidung sowohl rechtlich als auch emotional wesentlich belastender als
es das Eingehen der Ehe war.
Die Ehe wird geschieden, wenn sie im Rechtssinne gescheitert
ist. Losgelöst von der Frage, ob eigene
oder adoptierte Kinder der Eheleute vorhanden sind, wird bei der Frage des
Scheiterns einer Ehe alleine darauf abgestellt, ob die Partner noch bereit
sind, eine Lebensgemeinschaft zu führen oder nicht. In vielen Fällen haben die
Eheleute bereits während des obligatorischen Trennungsjahres, das im Regelfall
jeder Scheidung voran zu gehen hat, ausreichend demonstriert, dass sie eine
gemeinsame Lebensgemeinschaft nicht mehr führen können oder wollen.
Besonders bitter ist
die Trennung der Eheleute dann, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind.
Unabhängig von der Frage, ob es leibliche Kinder sind oder sich die Eheleute
dazu entschlossen hatten, Kinder durch Adoption als eigene anzunehmen, sind
Kinder regelmäßig zwischen beiden Elternteilen hin und her gerissen.
Bei dem Vollzug der
Scheidung ist dann, nach Möglichkeit einvernehmlich, zu klären, wer zukünftig
für die gemeinsamen Kinder sorgen soll. In aller Regel wohnen die Kinder bei
einem Ehepartner, während der andere Partner seinen Unterhaltspflichten durch
Zahlung eines Barunterhalts nachkommt. Dabei ist selbstverständlich Unterhalt
nicht nur an den Ehegatten zu bezahlen, der die Pflege der Kinder übernimmt,
sondern auch an die Kinder selber.
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