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Die Scheidung und ihre Folgen
Abgelegt unter Bildung von FritzKuhn am 6. September 2011 um 15:47
Jährlich werden in Deutschland Tausende von Ehen geschlossen. Wird kirchlich geheiratet, wird von den Ehepartnern in Anbetracht des Wunsches, ein lebenslanges Bündnis einzugehen, oft auch die Formulierung verwendet: "Bis dass der Tod euch scheidet". Die Eheleute gehen also durchaus mit der Erwartungshaltung an den Start, dass der gemeinsame Bund länger als nur ein paar Jahre halten möge. Die Realität freilich sieht anders aus. Gut jede dritte Ehe wird in Deutschland nämlich nicht dadurch beendet, dass einer oder beide Eheleute sterben. Bei 30 Prozent der Ehen sorgt vielmehr ein Urteil eines Familiengerichts dafür, dass die Ehe geschieden wird. Dabei ist der Prozess einer Scheidung sowohl rechtlich als auch emotional wesentlich belastender als es das Eingehen der Ehe war. Die Ehe wird geschieden, wenn sie im Rechtssinne gescheitert ist. Losgelöst von der Frage, ob eigene oder adoptierte Kinder der Eheleute vorhanden sind, wird bei der Frage des Scheiterns einer Ehe alleine darauf abgestellt, ob die Partner noch bereit sind, eine Lebensgemeinschaft zu führen oder nicht. In vielen Fällen haben die Eheleute bereits während des obligatorischen Trennungsjahres, das im Regelfall jeder Scheidung voran zu gehen hat, ausreichend demonstriert, dass sie eine gemeinsame Lebensgemeinschaft nicht mehr führen können oder wollen. Besonders bitter ist die Trennung der Eheleute dann, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Unabhängig von der Frage, ob es leibliche Kinder sind oder sich die Eheleute dazu entschlossen hatten, Kinder durch Adoption als eigene anzunehmen, sind Kinder regelmäßig zwischen beiden Elternteilen hin und her gerissen. Bei dem Vollzug der Scheidung ist dann, nach Möglichkeit einvernehmlich, zu klären, wer zukünftig für die gemeinsamen Kinder sorgen soll. In aller Regel wohnen die Kinder bei einem Ehepartner, während der andere Partner seinen Unterhaltspflichten durch Zahlung eines Barunterhalts nachkommt. Dabei ist selbstverständlich Unterhalt nicht nur an den Ehegatten zu bezahlen, der die Pflege der Kinder übernimmt, sondern auch an die Kinder selber.
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