Mit dem Pfandbrief erfolgt eine Wertsicherung für bestimmte Eigentumsrechte. Sie stellen sich als Anleihe von Pfandbriefbanken dar und können somit nicht von jedem Kreditinstitut ausgegeben werden. Ein solcher Pfandbrief ist in gewisser Hinsicht eine doppelte Absicherung für einen Investor, neben der Bonität der ausstellenden Bank hat dieser mit dem Pfandbrief auch den Nennwert über die Deckungsmasse, als Sicherheit für den Fall einer Insolvenz.
Die Deckungsmasse kann unterschiedlichen Ursprungs sein und somit haben Pfandbriefe oftmals auch diesbezügliche Bezeichnungen. Da ist zum einen der Hypothekenpfandbrief, der durch das Grundpfandrecht besichert ist. Mit ihm kann der Gläubiger bei nicht getilgten Forderungen seinen Anspruch auf die Immobilie und das Grundstück in einem Zwangsverfahren geltend machen.
Dann gibt es auch noch den Schiffspfandbrief. In Deutschland werden alle See und Binnenschiffe, die unter deutschem Hoheitszeichen fahren in einem Schiffsregister geführt, und die Eigner erhalten als Beweis für ihr Eigentum einen Schiffsbrief. Sollte der Eigner einen Kredit aufnehmen kann er seine Schiffe als Sicherheitspfand einsetzen und dieses erfolgt über den Schiffspfandbrief.
Zuletzt wären dann noch dann noch die Öffentlichen Pfandbriefe zu benennen, die noch bis vor einigen Jahren unter dem Namen Kommunalobligationen bekannt waren. Wie alle wissen hat auch die öffentliche Hand nicht immer ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung um anstehende Arbeiten erledigen zu lassen, so das durch die Öffentliche Hand aufgenommene Kredite durch Öffentliche Pfandbriefe abgesichert werden.
Um es noch einmal zusammenzufassen, ein Pfandbrief beschreibt die Sicherheit und den Vorzugsanspruch auf eine Deckungsmasse im Rahmen einer Finanzierungsmaßnahme. So das der Kreditgeber einen Nennwert als Sicherheit hat. Diesen kann er bei nicht Einhaltung der Finanzierungsbedingungen in einem Zwangsverfahren geltend machen, sollte ein anderer ein Zwangsverfahren anstreben so hat der Inhaber eines Pfandbriefes stets die Forderungsvorrechte.
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