Die Streichliste der gesetzlichen Krankenkassen
Man sollte meinen, mit steigender Investition erhielte man auch stets verbesserte Leistungen. So darf ein Autofahrer sich durchaus darin sicher sein, dass ein teureres Auto tendenziell auch die bessere Ausstattung bietet. Anders ist dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Obwohl es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gelungen ist, einem steten Wachstum der Versicherungsbeiträge entgegen zu wirken, sind die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen geboten werden konnten, stets reduziert worden. So ist es kein Geheimnis mehr, dass bestimmte Arzneimittel längst schon aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen worden sind und dass eine Vielzahl anderer Arzneimittel nur noch mittels der Zuzahlung des Versicherten genutzt werden können. Auch der Zahnersatz ist schon lange keine Leistung mehr, die in vollem Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und Menschen die sich in diesem Kontext die persönliche Beteiligung an den Kosten nicht leisten können, wird man selten mehr mit einem strahlenden Lächeln durch die Straßen laufen sehen – sie haben auch nicht mehr die Zähne dazu. An eine Erstattung der Fahrtkosten zum Arzt oder zum Krankenhaus mögen viele gesetzliche Kassen gar nicht mehr denken und das Verursacher Prinzip treibt nicht nur den Piercing-Freunden so manche Sorgenfalte in das vernarbte Gesicht. Die Private Krankenversicherung hingegen bietet Verträge, die über die gesamte Vertragsdauer hinweg ihre Gültigkeit haben. Demnach gibt es bei der PKV keine Streichlisten, denn die Träger, die eine private Krankenversicherung anbieten, sind wie jeder private Vertragspartner dazu verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Gegen Beitragserhöhungen ist auch die PKV nicht Immun, jedoch bietet die Private Krankenversicherung ihren Mitglieder Tarifumstellungen an, welche die Erhöhungen kompensieren ohne dabei grundsätzlich an den Leistungen zu rütteln.

